Maklerbüro
Kopsch
Versicherung – Finanzierung – Kapitalanlagen

Berufsunfähigkeitsversicherungen 

Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital, sie erfüllt Ihnen Wünsche und sichert Ihren Lebensstandard. Natürlich gehen Sie davon aus, dass sich daran nie etwas ändert.Treffen kann es Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital. trotzdem jeden: Schon jeder vierte Erwerbstätige kann heute aus gesundheitlichen Gründen keinen Beruf mehr ausüben, kaufmännisch Tätige ebenso wie Handwerker. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie schnell aus dem alltäglichen Lebensablauf herausgerissen werden und es drohen finanzielle Schwierigkeiten.

Für wen ist diese Versicherung geeignet?

Jeder, der für seinen Lebensunterhalt irgendeiner Beschäftigung nachgeht, ist im Falle einer Berufsunfähigkeit betroffen:

  • Selbstständige sind bei Berufsunfähigkeit gesetzlich nicht abgesichert
  • Freiberufliche müssen mit Einnahmeausfällen rechnen
  • Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes drohen Versorgungslücken
  • als Arbeitnehmer steht Ihnen von der Gesetzlichen Rentenversicherung nur ein 
    geringer Teil Ihres letzten Nettoeinkommens zu. Wenn Sie noch mindestens 
    sechs Stunden arbeiten können, erhalten Sie gar nichts. Und dabei können Sie 
    auf alle verfügbaren Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden – ohne Rücksicht
    auf Ihre Qualifikation oder Lebensstellung. Berufsanfänger haben sogar erst nach 
    einer fünfjährigen Wartezeit Anspruch auf Leistungen.

Details zum Produkt

  • Berufsunfähigkeit liegt nach der Definition der vor, wenn Sie mindestens 6 Monate Ihren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können (Comfort-Schutz)
  • wir leisten sofort, wenn die uns angezeigte Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen besteht
  • während der Prüfung des Leistungsantrags stunden wir auf Wunsch die Beiträge und berechnen keine Stundungszinsen
  • wenn Sie den Leistungsanspruch verspätet geltend machen, leisten wir dennoch unbefristet rückwirkend ab Beginn der Berufs/Erwerbsunfähigkeit
  • eingeschränktes Verweisungsrecht für alle Berufsgruppen ab dem Alter 55 Jahre (Standard-Schutz), spezielle Klauseln für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Notare, Apotheker)
  • bei einem Wechsel in sogenannte gefahrerhöhende Berufe besteht weiterhin Versicherungsschutz in voller Höhe – dieser Wechsel muss nicht angezeigt werden
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Wiederinkraftsetzung innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
  • die Überschüsse können auch im Profi-Auswahl-Depot angelegt werden